Rechtsprechung
   BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,583
BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81 (https://dejure.org/1983,583)
BFH, Entscheidung vom 27.10.1983 - IV R 217/81 (https://dejure.org/1983,583)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - IV R 217/81 (https://dejure.org/1983,583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 4 Abs. 1, 13, 14

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsabwicklung - Veräußerung eines Betriebsgrundstücks - Veräußerungsgewinn - Laufender Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, § 13, § 14

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 139, 530
  • BB 1984, 455
  • BStBl II 1984, 364
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.06.1976 - IV R 200/72

    Zur Abgrenzung zwischen tarifbegünstigter Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung

    Auszug aus BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81
    Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb stillgelegt oder eingestellt und in zeitlichem Zusammenhang damit an einem anderen Ort die Bewirtschaftung eines neu erworbenen landwirtschaftlichen Betriebes begonnen, so richtet sich die Entscheidung darüber, ob es sich um eine bloße Betriebsverlegung oder um eine Betriebseinstellung mit Betriebsaufgabe bzw. Abwicklung des alten Betriebes verbunden mit der Neueröffnung eines anderen Betriebes handelt, danach, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse der bisherige und der neue Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672).
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81
    - Eine Betriebsverpachtung im Sinne der Entscheidung des Großen Senats vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) und des Urteils vom 18. März 1964 IV 114/61 S (BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303) lag deshalb nicht vor, weil es sich um keine Betriebsverpachtung im ganzen handelte, sondern um ein Nebeneinander von Einzelverpachtungen und Einzelveräußerungen mit erheblichen zeitlichen Abständen.
  • BFH, 13.02.1980 - I R 14/77

    Tankstelle eines Kraftstoff-Großhandels ist kein Teilbetrieb

    Auszug aus BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81
    Die Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung i. S. der §§ 14, 16, 34 EStG, die vom FA und vom FG angenommen wurde, liegen schon deshalb nicht vor, weil 1973 keine landwirtschaftliche Nutzfläche für einen Betrieb vorhanden war, "der für sich allein noch lebensfähig gewesen wäre" (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 14/77, BFHE 130, 384, BStBl II 1980, 498).
  • BFH, 18.03.1964 - IV 114/61 S

    Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe - Land- und

    Auszug aus BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81
    - Eine Betriebsverpachtung im Sinne der Entscheidung des Großen Senats vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) und des Urteils vom 18. März 1964 IV 114/61 S (BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303) lag deshalb nicht vor, weil es sich um keine Betriebsverpachtung im ganzen handelte, sondern um ein Nebeneinander von Einzelverpachtungen und Einzelveräußerungen mit erheblichen zeitlichen Abständen.
  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 3/66

    Einstellung des Gewerbebetriebs - Forderungen - Überführung in Privatvermögen -

    Auszug aus BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81
    Etwas anderes gilt daher dann, wenn mit einer betrieblichen Verwertung oder einer Übernahme in das Privatvermögen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist; dann ist der Wille des Steuerpflichtigen, Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen zu behandeln, unbeachtlich (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936, und Schmidt, Einkommensteuergesetz, 2. Aufl., § 16 Anm. 35).
  • BFH, 19.01.1983 - I R 84/79

    Verpachtung - Gewerbebetrieb - Aufgabe des Gewerbebetriebs - Stille Reserve

    Auszug aus BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81
    Diese Möglichkeit besteht nach der Rechtsprechung für den Betriebsinhaber, wenn er die Absicht hat, entweder das bisherige Betriebsvermögen - zumindest die wesentlichen Grundlagen - demnächst in einem anderen, ihm gehörenden Betrieb zu verwenden oder es noch im zeitlichen Rahmen der Einstellung des bisherigen Betriebes alsbald zu veräußern oder in das Privatvermögen zu überführen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412).
  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auch bei der Abgabe dieser Erklärungen war der Vater des Klägers steuerlich beraten (vgl. zur Bedeutung der Beratung bei der entsprechenden Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft das BFH-Urteil vom 27. Oktober 1983 IV R 217/81, BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364).

    Ebenso konnte eine Erklärung des Inhalts nicht sinnvoll und gewollt sein, zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung (September 1976) ein "angebliches" Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu überführen (vgl. Urteil in BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364, 366).

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91

    § 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft

    Damit aber scheidet auch die Annahme einer Betriebsabwicklung vor diesem Zeitpunkt aus (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1983 IV R 217/81, BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364).

    b) Entgegen der Auffassung des FG kommt es für die Frage der Betriebsaufgabe auch nicht entscheidend darauf an, ob die bis 1981 noch vorhandenen Flächen für die ertragreiche Bewirtschaftung eines lebensfähigen landwirtschaftlichen Betriebs ausreichten (BFH in BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364).

  • BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91

    Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft

    Von einer solchen Betriebseinstellung bzw. Betriebszerschlagung im Gegensatz zu der Verpachtung eines gesamten Betriebes hat man in der Vergangenheit schließlich auch dann sprechen wollen, wenn durch Einzelverpachtungen und Einzelveräußerungen die Wiederaufnahme der Land- und Forstwirtschaft unmöglich erschien (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1983 IV R 217/81, BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364).
  • BFH, 18.07.2018 - X R 36/17

    Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw.

    Ebenso ist umgekehrt der Wille des Steuerpflichtigen, eine Betriebsaufgabe zu vermeiden und Wirtschaftsgüter weiterhin als Betriebsvermögen zu behandeln, unbeachtlich, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass diese Wirtschaftsgüter in absehbarer Zeit nicht mehr betrieblich genutzt oder verwertet werden (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1983 IV R 217/81, BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364, unter b).
  • FG Münster, 13.01.2015 - 1 K 2332/12

    Pensionstierhaltung als Gewerbebetrieb

    Anknüpfend an die Betriebswirtschaftslehre und unter Einbeziehung selbstbewirtschafteter Pachtflächen hat die Rechtsprechung den Begriff des Betriebes einkommensteuerrechtlich ferner als eine auf die Erreichung eines arbeits- und produktionstechnischen Zwecks gerichtete organisatorische Zusammenfassung personeller, sachlicher und anderer Arbeitsmittel zu einer selbständigen Einheit definiert (vgl. insgesamt BFH, Urteile v. 16.11.1978, IV R 191/74, juris; v. 27.10.1983, IV R 217/81, juris; v. 13.10.1988, IV R 136/85, juris; v. 10.04.1997, IV R 48/96, juris; v. 29.03.2001, IV R 62/99, juris; v. 19.07.2011, IV R 10/09, juris).

    So hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 27.10.1983 in einem Fall der Teilbetriebsverlegung entschieden, dass bei einer Entfernung von 10 km zwischen dem alten und dem neuen Betrieb nicht mehr von einer wirtschaftlichen Einheit auszugehen sei (IV R 217/81).

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 25/88

    1. Veräußerung des Inventars eines Pachtbetriebs durch den alten an den neuen

    Schon im Urteil vom 27. Oktober 1983 IV R 217/81 (BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364) hat der Senat die Bedeutung des Umstands, daß die Landwirtschaft von zwei getrennten (10 km) Hofstellen aus betrieben wurde, für die Annahme selbständiger Betriebe betont.
  • BFH, 28.06.2001 - IV R 23/00

    Reinvestitionsrücklage bei Land- und Forstwirten

    Kennzeichen einer --im Streitfall vom FG abgelehnten-- Betriebsverlegung ist die wirtschaftliche Identität des alten und des neuen Betriebs, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und der Verkehrsauffassung zu beurteilen ist (Senatsurteile vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672, und vom 27. Oktober 1983 IV R 217/81, BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12

    Grundbuch: Nachweis der Vertretungsberechtigung des Vorstands einer

    Bei einer aus den Institutionen des alten deutschen Rechtes hervorgegangenen Markgenossenschaft, die wie die Beschwerdeführerin als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist und die Berechtigung seit alters her im Rahmen einer körperschaftlichen Struktur ausübt, ist von einer selbständigen Rechtspersönlichkeit auszugehen (vgl. BFHE 56, 396 und 139, 530).
  • BFH, 28.01.1988 - IV R 2/85

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Veräußerung von Eigentumswohnungen und die

    Dieses Wahlrecht besteht aber nur, wenn der Steuerpflichtige die Absicht hat, das bisherige Betriebsvermögen - zumindest die wesentlichen Grundlagen - demnächst in einem anderen ihm gehörenden Gewerbebetrieb zu verwenden oder es noch im zeitlichen Rahmen der Aufgabe des bisherigen Betriebes alsbald zu veräußern oder in das Privatvermögen zu überführen (Urteil in BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412, und Urteil vom 27. Oktober 1983 IV R 217/81, BFHE 139, 530, BStBl II 1984, 364).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/08

    Grundbuch: Zuständigkeit für Anordnung eines Aufgebots und Pflegerbestellung

    Aufgrund der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs (§ 892 BGB) und der jahrelangen Handhabe der Berechtigung als Markgenossenschaft müsse die Eintragung der Markgenossenschaft(en) im Grundbuch als zutreffend angesehen werden (so auch BFHE 56, 396; 139, 530).
  • BFH, 24.11.1994 - IV R 53/94

    Beurteilung einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dem

  • FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 3 K 293/01

    Abgrenzung Betriebsaufgabe - ruhender Betrieb im Bereich der Landwirtschaft und

  • FG Niedersachsen, 06.12.1999 - 14 K 37/94

    Versteuerung eines Aufgabegewinns aufgrund einer Betriebsaufgabe; Einkünfte aus

  • BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96
  • BFH, 05.12.1996 - IV R 65/95

    Betriebseinstellung durch Veräußerung der Milchquote und zweier Grundstücke

  • FG Münster, 13.06.2014 - 4 K 4560/11

    Betriebsaufgabeerklärung und deren Nachweis

  • BFH, 13.02.1997 - IV R 57/96

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes als Veräußerung - Weiterführung

  • LG Kassel, 05.08.2009 - 3 T 342/09

    Grundbuchberichtigung: Rechts- und Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen

  • BFH, 29.10.1992 - IV R 117/91

    Annahme einer Betriebsaufgabe nach der Übertragung der wesentlichen

  • BFH, 10.09.1996 - IV B 135/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 02.02.1989 - IV R 46/87

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes durch Betriebsverpachtung

  • FG Nürnberg, 01.08.1995 - I 360/94
  • BFH, 12.06.1995 - V B 33/95

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und

  • OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/09
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 6 K 251/91

    Voraussetzung der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht